1. Anwendungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen der Fort Malakoff Klinik Mainz GmbH (nachstehend FMK genannt) und den Patienten sowie den mitunterzeichnenden weiteren Vertragspartnern und für alle stationären und ambulanten Leistungen der FMK und ihrer Mitarbeiter. Sie gelten auch, soweit die FMK Leistungen durch Dritte erbringen lässt, sowie für etwaige spätere Untersuchungen und Behandlungen.
2. Umfang des Untersuchungs- oder Behandlungsprogramms
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall findet eine Spezialuntersuchung oder eine eingehende Erstuntersuchung statt. Im Anschluss daran wird der Umfang des vorgesehenen Untersuchungs- oder Behandlungsprogramms mit dem Patienten einvernehmlich festgelegt.
3. Termine
Die FMK ist bemüht, Einbestellungstermine nach den Wünschen des Patienten festzulegen und angegebene Uhrzeiten einzuhalten. Änderungen aus medizinisch-organisatorischen Gründen blei-ben vorbehalten und werden dem Patienten so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt. Der Patient ist an die vereinbarten Termine und Uhrzeiten gebunden, es sei denn, er kann diese wegen höherer Gewalt nicht einhalten.
4. Arztbericht / Ärztliche Schweigepflicht
Der Arztbericht wird in deutscher Sprache abgefasst und geht nur an die vom Patienten Benannten. Konsiliarbefunde, Röntgenkopien, klinisch bedeutsame Befunde, Originale oder Kopien fotografischer Dokumente erhält nur der erste vom Patienten Benannte. Übersetzungen in andere Sprachen und zusätzliche Röntgenkopien werden im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten gefertigt und gesondert berechnet. Bei Untersuchungen im Auftrag von Rechtsanwälten für Gutachten erhalten auch diese eine Ausfertigung des Arztbriefes. Die Ärzte der FMK dürfen Patientendaten nutzen, soweit dies zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung oder zu Forschungszwecken erforderlich ist.
5. Klinikordnung
Die FMK ist berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechts eine Klinikordnung zu erlassen, die für den Patienten insoweit verbindlich ist.
6. Haftung
Es wird sowohl aus Vertrag als auch aus unerlaubter Handlung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Mitarbeiter der FMK gehaftet. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit der FMK Dritten die Durchführung vertraglich geschuldeter Leistungen überträgt.
7. Vergütungen
Die Berechnung der Leistungen der FMK richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und den hierzu getroffenen besonderen Vereinbarungen. Im Übrigen werden ambulante Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in ihrer jeweils gültigen Fassung abgerechnet. Eine Aufschlüsselung der Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erfolgt bei ästhetischen Behandlungen grundsätzlich nicht.
Verweigern Kostenträger oder sonstige Dritte (beispielsweise private Krankenversicherungen) die Erstattung bzw. Bezahlung der angefallenen Kosten ganz oder teilweise, so erklären sich der Patient und die weiteren Vertragspartner der FMK bereit, die nicht gedeckten Kosten der Behandlung selbst zu tragen.
8. Kostenauskünfte
Da die Rechnungshöhe von der Anzahl und dem Umfang der im Einzelfall notwendigen und durchgeführten Untersuchungen oder Behandlungen abhängt, kann nur für die Erstberatung eine verbindliche Kostenangaben gemacht werden. Kostenschätzungen für zusätzlich zum Grund-programm durchzuführende Untersuchungen, für Spezialbehandlungen sowie für die stationäre Aufnahme sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Eine Verpflichtung, unaufgefordert auf die Möglichkeit der Überschreitung einer etwa erteilten Kosten-auskunft hinzuweisen, besteht nicht.
9. Zahlungsbedingungen
Bei allen Beratungen, mit Ausnahme der dauerhaften Haarentfernung und der Kryolipolyse, erheben wir eine Beratungsgebühr von 70 EUR. Diese Beratungsgebühr wird bei Botox, Fillern, Laserbehandlungen, Vaginalbleaching und Tattooentfernung einmalig auf eine anschließende Behandlung angerechnet. Die Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, dies gilt auch für Zwischenabrechnungen. Die FMK erhebt angemessene Vorauszahlungen und kann den Beginn oder die Fortsetzung der Untersuchungen oder Behandlungen von deren Bezahlung abhängig machen. Die FMK ist berechtigt, bankübliche Verzugszinsen zu berechnen. Bei allen ästhetischen Leistungen sind die Behandlung oder Operation in bar, per TeleCash (EC, Visa, MasterCard, American Express) oder per Banküberweisung mit Wertstellungstag der Behandlung zu begleichen. Abrechnungen für Privatpatienten werden an ein externes Abrechnungsinstitut weitergeleitet.
10. Vereinbarungen bei Nichterscheinen
Bei Nichterscheinen zu Behandlungsterminen ohne Absage berechnen wir den kompletten Rechnungsbetrag des geplanten Behandlungshonorars. Bei ästhetischen Operationen gilt folgende Vereinbarung:
• Nach Anzahlung des terminierten Operationstermins wird für eine Verlegung oder schriftlichen Stornierung des Operationstermins eine Bearbeitungsgebühr von 600 EUR erhoben.
• Schriftliche Absage in weniger als 14 Tage vor dem Eingriff: 50% des vereinbarten Operationshonorars.
• Schriftliche Absage in weniger als 5 Tage vor dem vereinbarten Eingriff: 100% des vereinbarten Operationshonorars.
Für o.g. Vereinbarungen gilt:
Ein ärztliches Attest entbindet nur von der Ausfallpauschale, wenn ein Ausweichtermin für die vorgesehene Operation vereinbart wird.
11. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsbeteiligten gilt ausschließlich das am Sitz der FMK geltende deutsche Recht. Gerichtsstand ist Mainz, wenn der Vertragspartner der FMK Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
12. Leistungen durch Dritte
Soweit es sich im Interesse des Patienten im Einzelfall als notwendig erweist, können die dem Patienten geschuldeten Leistungen auch durch Dritte erbracht werden.
Fort Malakoff Klinik Mainz GmbH
Rheinstraße 4k
55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 14 67 67
E-Mail: anmeldung[at]malakoff-klinik.de